Schönborn bekommt mehr Verantwortung für katholische Ostkirchen
Wien, 15.10.2018 (KAP) Seit Oktober ist Kardinal Christoph Schönborn für alle in Österreich lebenden Mitglieder katholischer Ostkirchen zuständig und verantwortlich. Ein entsprechendes, auf den 26. Juli datiertes Dekret der vatikanischen Ostkirchenkongregation wurde mit 1. Oktober wirksam. Insgesamt gibt es 22 katholische (unierte) Ostkirchen, viele davon sind auch mit Gläubigen in Österreich vertreten. Diese Kirchen gehören zur katholischen Kirche, haben aber ihre eigenen kirchlichen Traditionen und (byzantinischen bzw. orientalischen) Liturgien. Schon bisher war der jeweilige Erzbischof von Wien als Ordinarius letztverantwortlich für die Gläubigen der byzantinischen Ostkirchen. Neu ist nun auch die Zuständigkeit für die unierten Christen aus dem Nahen Osten bzw. Indien.
Die Zahl der "unierten" Gläubigen in Österreich beträgt insgesamt rund 10.000. Zu den in Österreich vertretenen byzantinischen katholischen Ostkirchen gehören die Ukrainische, Rumänische und Melkitische griechisch-katholische Kirche sowie vereinzelt Gläubige der ungarischen und slowakischen griechisch-katholischen Kirche, des griechisch-katholischen Exarchats von Serbien sowie der griechisch-katholischen Eparchie von Mukachevo (Ukraine).
Zu den nun in den Zuständigkeitsbereich des Wiener Erzbischofs neu hinzugekommenen Ostkirchen gehören die Chaldäische Kirche, die Maronitische Kirche, die Syro-Malabarische und Syro-Malankarische katholische Kirche sowie die Armenisch-katholische Kirche und einzelne Gläubige der Koptisch-katholischen und Syrisch-katholischen Kirche. Viele der Orient-Christen sind in den letzten Jahren aufgrund der andauernden Konflikte im Nahen Osten nach Österreich gekommen. Die Mehrzahl der unierten Christen lebt in und rund um Wien, es gibt aber auch in den Bundesländern zahlreiche Gemeinden. Für alle zusammen wirken derzeit 44 Priester.
Das bisherige byzantinische Ordinariat wurde zum "Ordinariat für die Gläubigen der katholischen Ostkirchen in Österreich" erweitert. Generalvikar ist Erzpriester Yuriy Kolasa, als Kanzler fungiert Andreas Lotz, zugleich Vizekanzler der Erzdiözese Wien.
Die entsprechenden Dekrete wurden Generalvikar Yuriy Kolasa und Mag. Andreas Lotz am 1. Oktober 2018 anlässlich des Dies Natalis des Internationalen Theologischen Instituts, Hochschule Trumau in der byzantinischen Kapelle von Kardinal Schönborn feierlich überreicht.
Wie Generalvikar Kolasa gegenüber "Kathpress" betonte, seien Kardinal Schönborn die katholischen Ostkirchen ein großes Anliegen. In den vergangenen Jahren habe es zahlreiche Initiativen gegeben, um die Lebendigkeit der unierten byzantinischen Gemeinden zu fördern und diese zugleich besser zu organisieren und in Österreich zu integrieren. In den vergangenen Jahren wurden beispielsweise einige neue Gemeinden gegründet, es gibt spezielle Angebote für die Jugend aber etwa auch für die verheirateten Priester und ihre Ehefrauen, ein eigener Priesterrat wurde gegründet und Statuten für die Wahlen für Pfarrkirchenräten erarbeitet. Der durchschnittliche Gottesdienstbesuch liegt in den unierten Gemeinden laut Generalvikar Kolasa bei rund 25 Prozent.
Kolasa hatte bei der 91. Vollversammlung der "Versammlung der Hilfswerke für die Ostkirchen" (R.O.A.C.O.) im Juni in Rom diese Aktivitäten vorgestellt, die im Vatikan auf große Zustimmung stießen. Kolasa: "Auch Kardinal Leonardo Sandri, Präfekt der Ostkirchenkongregation, war sehr beeindruckt, wie Kardinal Schönborn das byzantinische Ordinariat weiterentwickelt hat." Durch die nunmehrige Erweiterung des Ordinariats sollen nun auch die Gemeinden der anderen katholischen Ostkirchen gestärkt und noch besser unterstützt werden.
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